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Sechs Personen beugen sich in einem Kreis nach unten. Zwei tragen blaue Hemden, eine Person hat blonde Haare und eine andere braune Haare. Die Gesichter sind teilweise unscharf.

Wir dürfen jetzt auch junge Erwachsene behandeln!

Bislang mussten Jugendliche nach dem 18. Geburtstag die kinderärztliche Praxis “verlassen” und durch Hausärzte weiterbetreut werden.

Mit Wirkung zum 1. Oktober 2025 hat der Bewertungsausschuss die Gruppe der „Heranwachsenden“ offiziell integriert. Damit sind Behandlungen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr als berechnungsfähige Leistungen bei Kinderärzten verankert:

  • Ein Heranwachsender ist definiert als Person vom vollendeten 18. Lebensjahr bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, also von 18-21 Jahren.

Darüber hinaus können chronisch kranke Jugendliche und junge Erwachsene in Einzelfällen auch nach dem 21. Geburtstag weiterhin durch den Kinderarzt versorgt werden, wenn diese das wünschen.

Sprechen Sie uns an!